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Anhang zum Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
Krankheit:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anders kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können oder bis spätestens 08:00 Uhr anrufen, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten; Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operative Eingriffe:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit oder goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freizeit gewährt werden.
Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, dass Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt Ihres Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
[Klicks/Mai.: 36]
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Was viele nicht wissen: Der After zählt bei Frauen und Männern zu den erogen... |
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