Geschlechtsumwandlung

Von einer Geschlechtsumwandlung spricht man, wenn eine Person, die mit einem bestimmten Geschlecht geboren wurde, dieses aber durch chirurgisch geschlechtsangleichende Maßnahmen verändern lässt. Diese chirurgischen Maßnahmen dienen dem Zweck, dass das eigene Aussehen dem persönlichen Geschlechtsempfinden angeglichen wird. Die Umwandlung der Geschlechtsmerkmale kann vollständig, das bedeutet an primären und an sekundären Geschlechtsorganen gleichermaßen oder nur unvollständig durchgeführt werden.

Eine Geschlechtsumwandlung wird häufig bei intersexuellen oder transsexuellen Menschen durchgeführt. Bei Frauen, die sich zu Männer umoperieren lassen, wird eine Masektomie, also die Entfernung der weiblichen Brustdrüse durchgeführt, so dass die Brust am Ende männlich erscheint. Zudem wird bei einer vollständigen weiblich zu männlichen Geschlechtsumwandlung eine Hysterektomie, sowie eine Adnexektomie vorgenommen. Dabei werden Gebärmutter, Eileiter und Eierstöcke entfernt. Zudem unterziehen die Personen sich einer hormonellen Behandlung und bekommen bei geschlechtsangleichenden Operationen Harnröhre und Penis geformt.

Männer, die im Selbstempfinden eine Frau sind, müssen sich ebenfalls vielen komplizierten Operationen unterziehen, um eine vollständige Geschlechtsumwandlung zu erreichen. Der Penis, bzw. die Eichel wird operativ zu einer Vagina bzw. Klitoris geformt und die trans- oder intersexuellen Personen unterziehen sich einer Brustvergrößerung. Auch Transfrauen müssen Hormone einnehmen und nicht selten lassen sie sich ihre Stimmbänder operieren und ihren Adamsapfel entfernen.

Bei intersexuellen Kindern, also Kindern die nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können, wurden bereits seit den 1960er Jahren geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt. Diese Eingriffe wurden bereits an Säuglingen vorgenommen und nicht immer wurden die Eltern der Kinder im Vorfeld über die Details, die Gründe und die Konsequenzen dieser Operationen umfassend informiert. Mittlerweile hat sich diese Vorgehensweise allerdings verändert und wurde durch einen offeneren und individuelleren Umgang mit der Intersexualität ersetzt.

In Europa werden die Operationen zum Zwecke der Geschlechtsumwandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen. In der Regel nur dann, wenn der Leidensdruck der Betroffenen so stark ist, dass die Trans- oder Intersexualität als Krankheit eingestuft wird.

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